Hinweisgeberportal

Geschützte Meldung an die interne Meldestelle nach §16 HinSchG

Was ist das?

Über dieses Portal können Beschäftigte Hinweise auf Missstände anonym an die zuständige Ombudsperson übermitteln. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt; Repressalien gegen Hinweisgeber sind nach §36 HinSchG verboten.

Wie funktioniert die Anonymität technisch?

  • Es wird keine IP-Adresse gespeichert.
  • Es wird keine Browser-Kennung gespeichert.
  • Der Eingangs-Zeitstempel wird auf die volle Stunde gerundet.
  • Sie erhalten am Ende einen einmaligen Token als einzige Verbindung zu Ihrer Meldung — bewahren Sie ihn sicher auf.
  • Die Inhalte sind verschlüsselt; nur die Ombudsperson kann sie lesen.

Gesetzliche Fristen (§17 HinSchG)

  • Eingangsbestätigung: binnen 7 Tagen
  • Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen: binnen 3 Monaten

Zum Meldeformular

Bitte geben Sie den Zugangs-Code Ihrer Organisation ein. Sie haben ihn intern (z. B. Intranet) erhalten. Der Code schützt das Portal vor Spam — er ist kein Geheimnis.

Sie haben bereits eine Meldung gemacht?

Mit Ihrem persönlichen Token können Sie den Status Ihrer Meldung abrufen und mit der Ombudsperson kommunizieren.

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