Geschützte Meldung an die interne Meldestelle nach §16 HinSchG
Über dieses Portal können Beschäftigte Hinweise auf Missstände anonym an die zuständige Ombudsperson übermitteln. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt; Repressalien gegen Hinweisgeber sind nach §36 HinSchG verboten.
Bitte geben Sie den Zugangs-Code Ihrer Organisation ein. Sie haben ihn intern (z. B. Intranet) erhalten. Der Code schützt das Portal vor Spam — er ist kein Geheimnis.
Mit Ihrem persönlichen Token können Sie den Status Ihrer Meldung abrufen und mit der Ombudsperson kommunizieren.
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